...Um den Betrieb für die Beklagte attraktiv zu machen, habe die vormalige Beklagte zu 1. die Gehälter der Eheleute J vorab erheblich reduziert. Ein Angebot, das Arbeitsverhältnis zu einer geringeren Vergütung fortzusetzen, habe die vormalige Beklagte zu 1. ihr gegenüber, obgleich sie sozial schutzwürdiger gewesen sei, entgegen den Geboten von Treu und Glauben nicht gemacht....