...Das Anmeldezeichen könne daher nicht die Funktion als Marke erfüllen. 7 Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. 8 Sie ist der Auffassung, dass der Begriffsgehalt des angemeldeten Zeichens nicht eindeutig bestimmt werden könne, was schon die variabel gehaltene Formulierung der vermeintlichen Bedeutungen durch die Markenstelle zeige....