...deutsche Schutz- und Gebrauchshunderassen (Schäferhund, Rottweiler, Dobermann) einstellt, und falls ja, ob dies dergestalt erfolgen darf, dass nur eine dieser Rassen (Rottweiler) einer erhöhten Besteuerung unterworfen wird, obschon die anderen Rassen (Schäferhund, Dobermann) von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NVwZ 2004, 597 <602>) für genauso gefährlich bzw. genauso ungefährlich gehalten...