...Ob die Beklagte vergangenheitsbezogen noch ein Wahlrecht zwischen Zahlung und Freistellung hat, ist keine Frage der Zulässigkeit des Antrags, sondern seiner Begründetheit (vgl. dazu BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31). 13 2. Hilfsweise zum Hauptantrag zu 1. begehrt der Kläger eine bezifferte Zahlung oder eine bezifferte Gewährung bezahlter freier Tage nach Wahl des Arbeitgebers....