...Auch vor dem Hintergrund, dass der abstrakte Strafrahmen von Taten gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reicht, ist im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der konkret zu erwartenden Straftaten für die Gefährlichkeitsprognose entgegen der Annahme der Revision nicht zu besorgen, das Landgericht könnte von einem zu engen Verständnis des Bereichs der mittleren Kriminalität...