...aus dem gleichen Grunde das Pflegegeld für die Monate September und Oktober 2008 außer Betracht bleiben müsste, kann offen bleiben. 5 Da der Beklagte nach dem zwischen den Parteien vereinbarten beihilfekonformen Tarif 30% der behaupteten Krankheitskosten, das sind 9.581,98 €, zu erstatten hätte, wären - ausgehend vom Zahlenwerk des Klägers bei der Wertfestsetzung wegen seiner nicht rechtshängigen Forderungen...