...Zwar kann eine Förderung des Verfahrens in der Revisionsinstanz auch darin liegen, dass der Beigeladene auf mündliche Verhandlung verzichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn hierdurch eine Entscheidung des Revisionsgerichts ohne mündliche Verhandlung ermöglicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968, unter II.3.; vom 20....