...Er setzt sich auch nicht mit der Ansicht des FG auseinander, dass bei einer unbeschränkten Freigabe durch den Insolvenzverwalter alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch die selbständige Tätigkeit veranlasst sind, freigegeben sind, also auch die Steuererstattungsansprüche, die sich durch eine Überzahlung der durch die insolvenzfreie Tätigkeit ausgelösten Steuern ergeben....