...Zuschuss lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dienen soll und nicht der Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, m.w.N.). 6 Diese Grundsätze gelten auch im Falle einer Weiterleitung von Fördergeldern (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 71)....