...Das Versicherungsunternehmen bescheinigte den Klägern die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen (1.599,66 € bzw. 1.327,95 €) und den Rückkaufwerten (1.203,60 € bzw. 683,29 €) als Verluste aus Kapitalvermögen in Höhe von 396,06 € für die Klägerin und 644,66 € für den Kläger. 4 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erkannte diese Verluste im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr...