...Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) am 28. November 2008 einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid für das Streitjahr, mit dem der Veräußerungsgewinn nicht mehr als nach den §§ 16, 34 EStG begünstigter Aufgabegewinn (Veräußerungsgewinn), sondern als laufender Gewinn festgestellt wurde....