...Einkünfte wie folgt berechnet wurden: 3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 5.789,60 € Sonderausgaben (§ 18 des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 --öEStG 1988--) - 80,00 € Einkommen - 5.849,60 € Hinzurechnung gemäß § 102 Abs. 3 öEStG 1988 9.000,00 € Einkommsteuer-Bemessungsgrundlage 3.150,40 € darauf entfallende Einkommensteuer 0 € 4 Gegenüber dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt...