...Die Lohnsteuer-Außenprüferin kam zu der Auffassung, dass eine private Nutzung des Firmenwagens durch den Kläger nicht ausgeschlossen werden könne, und sah den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn an. 4 Entsprechend erhöhte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 den Arbeitslohn des Klägers um jeweils 8.232 € und erließ unter dem 24....