...Die Tatsache, dass der Kläger bei dem für ihn zuständigen Finanzamt (FA) beantragt hat, nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, besagt demnach nicht, dass das FA ihn tatsächlich gemäß § 1 Abs. 3 EStG veranlagt hat. So können auch außerhalb des Einkommensteuerbescheids liegende Umstände zu berücksichtigen sein....