...Bei einer Abweisung des Antrags stünde dagegen fest, dass die Arbeitgeberin ein Tendenzunternehmen betreibt, denn ein Beschluss, der einen negativen Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen abweist, hat dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein Beschluss, der das Gegenteil dessen, was mit dem negativen Feststellungsantrag begehrt wird, positiv feststellt (zu negativen Feststellungsklagen vgl. BGH 17....