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Urteile für Fahrlässigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 29/11
...Verjährungsfrist des § 195 BGB abgelöst worden. 37 b) Die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners hat oder diese Kenntnis infolge grober Fahrlässigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 217/12
...Ihr - der Klägerin - sei aber weder positiv bekannt gewesen noch sei von ihr infolge grober Fahrlässigkeit unbemerkt geblieben, dass die Degressionsgrenze überschritten worden sei. Es habe 1999 - anders als in früheren Jahren - auch keine degressionsbezogenen Vorwarnungen durch die Beklagte gegeben....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 21/09 R
.... § 15 StGB mindestens bedingter Vorsatz hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmerkmale erforderlich (Satzger NStZ 2002, 125, 127 f.). 40 (a) Im Gegensatz zur völkerstrafrechtlichen Vorgesetztenverantwortlichkeit reicht im Rahmen des § 4 VStGB auch für militärische Vorgesetzte somit Fahrlässigkeit nicht aus....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 3/10
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 22/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/11
...Hiervon geht das Landesarbeitsgericht zu Recht aus. 50 aa) Nach § 61 Abs. 2 HGB verjähren die Ansprüche in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Arbeitgeber Kenntnis von dem Abschluss des Geschäfts erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 51 bb) Das Landesarbeitsgericht hat ausgehend von seinen Feststellungen angenommen, die Widerklägerin habe mit der Kündigung von K, der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 780/16
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 24/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 17/11
...Der Fristablauf beginnt, sobald der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den, den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 920/12
...Danach besteht Vertrauensschutz, soweit der Begünstigte den Verwaltungsakt nicht durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat, der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/13 R
...Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 272/14
...Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 412/13
...Der Auslegung bedürftig ist schließlich auch, ob der Vorwurf, trotz Kenntnis einer während des Urlaubs (angeblich) nicht bestehenden Anordnungsbefugnis den Fahrauftrag erteilt zu haben, isoliert im Raum steht oder kumulativ zur Kenntnis der fehlenden Genehmigungsfähigkeit treten soll. 27 aa) § 99 Abs. 1 Satz 1 WDO verlangt allerdings nicht, dass die Begriffe "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" ausdrücklich...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 15/10
...April 1993 - VIII ZR 109/92 - NJW-RR 1993, 1227 <1228> zur Umwandlung eines Aufwendungsersatzanspruchs). 46 Der Senat hält § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im öffentlichen Recht für anwendbar, wonach der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist auch voraussetzt, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 26/14
...Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Bürgschaftsanspruch der Klägerin entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 219/16
...Die regelmäßige Verjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Ausfallhaftungsanspruch aus § 24 GmbHG entstanden ist und die Gesellschaft von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ausfallschuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 66 (aa) Ein Anspruch ist nach § 199 Abs. 1 BGB entstanden, sobald er erstmals vom Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 312/16
...Aufl. 2014, § 6 Rz 271 ff.). 27 Das FG verletze zudem § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG, da die Klägerin auf die Richtigkeit der Spendenbescheinigung vertraut habe und ihr die Unrichtigkeit nicht in Folge grober Fahrlässigkeit bekannt gewesen sei. 28 Die Spendenbescheinigung sei zwar am 4. Dezember 2007 und somit vor der vorläufigen Bescheinigung über die Steuerbefreiung am 7....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 36/11
...Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die dreijährige Verjährungsfrist der ersten Ansprüche endete damit erst am 31. Dezember 2008....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 585/09