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Urteile für Fahrlässigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Prüfung des Landeskriminalamts beschränkte sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beklagten, die Vorsatz voraussetzt, erstreckte sich jedoch nicht auf die hier in Rede stehende - auch grobe Fahrlässigkeit umfassende - Prospekthaftung nach § 13 VerkProspG....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 344/11
...Im Übrigen erfordert der Schadensersatzanspruch nach § 12 Abs. 2 WpÜG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG ausgeschlossen, wenn der Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Angaben der Angebotsunterlage bei der Abgabe der Annahmeerklärung kannte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 353/12
...Schmidt-Futterer/Blank, aaO; Barthelmess, aaO; BeckOK-BGB/Hannappel, aaO). 22 bb) Eine andere Auffassung nimmt demgegenüber ein widersprüchliches Verhalten des Vermieters nicht bereits dann an, wenn der Vermieter das Entstehen eines künftigen Eigenbedarfs (als bloße Möglichkeit oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte) hätte vorhersehen können oder müssen, sondern verlangt hierfür das Vorliegen eines über die Fahrlässigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 154/14
...Eine etwaige durch die Ansprüche verursachte wirtschaftliche Not des Schädigers oder ein etwaiges erhebliches wirtschaftliches Gefälle zwischen (vermögendem) Geschädigtem und (vermögenslosem) Schädiger sind für die Entstehung des Anspruchs auch dann unerheblich, wenn die Haftung auf leichtester Fahrlässigkeit - beispielsweise auf einem so genannten Augenblicksversagen - beruht (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VGS 1/16
...Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" hat der Senat neben der Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) und der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB analog) das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen bei der endgültigen Bestimmung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen. 35 Nach diesen Kriterien bestehen lediglich hinsichtlich des unter Anschuldigungspunkt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 15/09
...Aber durch die regelmäßige Verwendung der Formulierung "... zumindest hätte wissen (kennen, erkennen) können und müssen ..." wird deutlich, dass dem Soldaten Vorsatz, hilfsweise ("zumindest") Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. 23 cc) Dadurch, dass sich der Soldat die zur Entsorgung ausgesonderten Wandtafeln und Plexiglasscheiben zur privaten Nutzung verschafft hat, hat er zugleich gegen die einschlägigen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 40/09
...Dezember 2007 bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn eingegangenen Providerauskunft und damit von der Person der Beklagten ohne grobe Fahrlässigkeit noch im Jahr 2007 hätten Kenntnis erlangen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 7/14
...Sie beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Eine Klageerhebung hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Hier haben die Kläger bislang nur Abschlagszahlungen geleistet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 8/09
...Für die subjektive Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 28 Buchst. a IStGH-Statut reicht zwar Fahrlässigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof verweist hinsichtlich der subjektiven Verantwortlichkeit aber auf den Haftbefehl vom 16. November 2009, in dem der Ermittlungsrichter zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kläger vorsätzlich gehandelt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 2/10
...Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die dreijährige Verjährungsfrist endete somit rechnerisch am 31. Dezember 2008....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 229/10
...Denn es sei nicht erkennbar, dass ihre Unkenntnis von der unterstützten Handlung - der Zerstörung der Brücke - zumindest auf Fahrlässigkeit beruht habe. Die Beschwerdeführer haben weder dargelegt noch sei sonst ersichtlich, dass der Bundesrepublik Deutschland bekannt gewesen sei, dass die Brücke von Varvarin an dem fraglichen Tag überhaupt angegriffen werden sollte....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2660/06, 2 BvR 487/07
...Jedenfalls treffe die Beklagte weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit. 15 Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung von 2.700,00 Euro verurteilt. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 697/10
...Danach bestand im Januar 2009 zunächst die begründete Aussicht, das Schuldnerunternehmen veräußern zu können. 59 d) Darüber hinaus handelte der Beklagte nicht schuldhaft. 60 aa) Der Insolvenzverwalter hat bei der Verletzung insolvenzspezifischer Pflichten Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 321/11
...Ihm sei grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, weil ein aufgrund seines Alters von etwa 18 Monaten in seinem Verhalten nur schwer zu berechnendes Kind ständig unter Aufsicht gehalten werden müsse. Wegen des grob fahrlässigen Verhaltens sei gemäß § 277 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Haftung des Beklagten nicht nach § 1664 Abs. 1 BGB ausgeschlossen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 14/09
...Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die dreijährige Verjährungsfrist endete somit rechnerisch am 31. Dezember 2008....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 36/10
....), sofern der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F.). Es spricht vieles dafür, Zinsansprüche aus öffentlichem Recht weiterhin der kurzen Verjährung zu unterwerfen und daher auch deren Verkürzung von vier auf drei Jahre im Verwaltungsrecht nachzuvollziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 4/10
...Diese beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 243/13
...Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 17/14
...Dabei hat er die Rechte anderer Straßenverkehrsteilnehmer rücksichtslos hintenan gestellt. 38 d) Das Maß der Schuld des Soldaten wird durch sein vergleichsweise lang anhaltendes vorsätzliches Handeln bestimmt, soweit es die Straßenverkehrsgefährdung betrifft, und durch grobe Fahrlässigkeit, soweit er den Tod von Menschen und erhebliche Sachschäden verursacht hat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 2/17
...Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die dreijährige Verjährungsfrist der ersten Ansprüche endete damit erst am 31. Dezember 2009....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 584/09