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Urteile für Fahrlässigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 19/11
...Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 483/16
...Dabei hat der Schuldner im Regelfall Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 276 BGB). § 823 Abs. 1 BGB setzt ausdrücklich Vorsatz oder Fahrlässigkeit und damit Verschulden voraus. 50 (2) Demgegenüber ist der für den Diskriminierungsschutz bedeutsame Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG anerkanntermaßen verschuldensunabhängig (vgl. nur BAG 11....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 74/16
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 36/11
...Zwar hätte ein Prospektverantwortlicher im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung nicht ohne Fahrlässigkeit davon ausgehen dürfen, die der IT GmbH gewährten Sondervorteile seien für die Anleger ohne Interesse....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 321/08
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 23/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 21/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 25/11
...Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" hat der Senat bei der endgültigen Bestimmung der Disziplinarmaßnahme neben der Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) und der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB analog) das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen in Betracht zu ziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 21/10
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 30/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 18/11
...Verschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (BFH-Beschluss vom 22. August 2011 III B 168/10, BFH/NV 2011, 2086). Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten, das auch in einem Organisationsmangel liegen kann (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 2/09
...Es hat rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass die Leichtfertigkeit eine gravierende Form bewusster oder unbewusster Fahrlässigkeit ist, wobei individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse des Täters zu berücksichtigen sind (UA S. 101 mit Hinweis auf BT-Drucks. 12/989 S. 28)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 536/16
...Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" hat der Senat neben der Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) und der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB analog) das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen bei der endgültigen Bestimmung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 11/10
...Juli 1986 - VI ZR 47/85, BGHZ 98, 148, 158 f; jeweils mwN). 42 Jedoch ist gegenüber einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, durch die sich der Schädiger einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat, selbst grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten grundsätzlich nicht anspruchsmindernd anzurechnen (BGH, Urteil vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 235/15
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 31/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/11
...Zwar hätte ein Prospektverantwortlicher im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung nicht ohne Fahrlässigkeit davon ausgehen dürfen, die der IT GmbH gewährten Sondervorteile seien für die Anleger ohne Interesse....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 322/08