...Zwischen der prioritätsälteren Marke der Widersprechenden und der angegriffenen Marke besteht keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr im Sinne der §§ 125 b Nr. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. 23 Nach den genannten Vorschriften ist eine Marke zu löschen, wenn und soweit wegen ihrer Ähnlichkeit mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang und der Ähnlichkeit...