...Revision - ohne nähere Begründung - meint, dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) sei das Verfahren gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorabentscheidung über die Frage vorzulegen, "ob Zusatzgewinne des Versorgers aufgrund des sogenannten Preissockels mit dem Recht des Kunden auf Energie zu einem günstigen beziehungsweise angemessenen Preis kollidieren (§ 1 EnWG; Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie...