...Dieses einfache bildliche Hintergrund- und Hervorhebungsmuster verbessert die visuelle Wahrnehmung der Wortbestandteile, tritt aber gegenüber diesen im Gesamteindruck der Wort-Bildmarken zurück und bleibt selbst nicht prägnant als betriebskennzeichnend in Erinnerung (vgl. auch BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN;, BGH GRUR 2001, 1153 anti KALK , Fezer, Markenrecht, 2. Aufl. § 8 Rdn. 69)....