...Die dagegen eingelegte Erinnerung wurde mit Beschluss vom 24. November 2017, der allein auf das Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG abstellt, zurückgewiesen. In ihm ist ausgeführt, dass sich das Anmeldezeichen nicht zur Unterscheidung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen eigne, da es ausschließlich eine sachbezogene Angabe darstelle....