...Nach dem Wortlaut der Klausel könne die Beklagte abweichend von der Gesetzeslage die Vorlage eines Erbscheins unabhängig davon beanspruchen, ob im konkreten Einzelfall das Erbrecht auch auf andere Art nachgewiesen werden könne. Dafür, dass ein Erbschein nur in bestimmten Fällen und/oder unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden könne, gebe der Wortlaut der Klausel nichts her....