...Entgegen der eigenen ursprünglich entgegengesetzten Auffassung folge dies mit dem FG daraus, dass die Kläger niemals Erben geworden seien, weil sie im Vergleich lediglich als Zahlungsempfänger aufgeführt seien. 16 Die Kläger beantragen, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. 17 Zwar sei es richtig, dass sie, die Kläger, einen Erbschein beantragt hätten....