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Urteile für Erbschaftsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Es berücksichtigte bei der Steuerberechnung gemäß § 10 Abs. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) die Übernahme der Entrichtung der Schenkungsteuer durch die Klägerin....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 31/15
.... § 3 GrEStG a.F. lautete auszugsweise wie folgt: 3 § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung Von der Besteuerung sind ausgenommen: … 2. der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 16/11
...Als den Einnahmen zugrunde liegende Lebenssachverhalte gab er für die Streitjahre nicht versteuerte Aufwandsentnahmen, bei der KG nicht berücksichtigte Mieteinnahmen und für das Jahr 1998 zu niedrig versteuerte Kapitaleinkünfte und nicht der Erbschaftsteuer unterworfene Erwerbsvorgänge an. 5 Das FA verneinte im Hinblick auf das eingeleitete Steuerstrafverfahren für die Jahre 1997, 1998 und 2001 die...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 10/11
...Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 2038 veröffentlicht. 5 Mit seiner Revision macht das FA eine Verletzung des § 14 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geltend. 6 Es beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen. 7 Die Klägerin beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 45/15
...Heine in Wilms/ Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 4 GrEStG Rz 21 --Stand: Oktober 2013--). 23 3. Nach diesen Grundsätzen hat das FG zutreffend entschieden, dass der Verkauf der Grundstücke durch die A-GmbH an den Kläger nicht nach § 4 Nr. 1 GrEStG von der Steuer befreit ist....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 12/15
...August 1989 II R 116/86, BFHE 158, 90, BStBl II 1989, 870). 10 b) Zu der Frage, ob einzelne Wirtschaftsgüter am maßgeblichen Stichtag dauernd dazu bestimmt sind, einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen, enthält R 125 Abs. 4 der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 in Anlehnung an Abschn. 1.01 Abs. 3 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zutreffende...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 37/10
...April 2005 festgesetzte Schenkungsteuer sei gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit erloschen. Der Besteuerung unterliege nach § 29 Abs. 2 ErbStG nur der Vorteil der Bedachten aus der Nutzung des ihr überlassenen Geldbetrags. Das FA setzte deshalb die Schenkungsteuer durch Änderungsbescheide vom 27. Februar und 12....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 19/10
...Wilms in Wilms/Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, § 148 BewG Rz 37). Eine Abhilfe hätte nur der Gesetzgeber durch ausdrückliche Einbeziehung des Mindestwerts als Berechnungsgröße in § 148 Abs. 4 BewG schaffen können (vgl. auch Halaczinsky in Rössler/Troll, a.a.O., § 148 Rz 8; Halaczinsky, ErbStB 2007, 84, 87). 15 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 28/13
...Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 779 veröffentlicht. 6 Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung von § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/13
...Der Einspruch hatte nur insoweit Erfolg, als das FA den Bewertungsabschlag von 40 % gemäß § 13a Abs. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 1998 geltenden Fassung (ErbStG) berücksichtigte. Auch gegen die übrigen Begünstigten der Stiftung setzte das FA Schenkungsteuer fest....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 43/12
...Unerheblich ist für den Tatbestand der freigebigen Zuwendung, ob der Beschenkte auch ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmer anzusehen ist (Schuck in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 4. Aufl., § 9 ErbStG Rz 61). 17 c) Die Mutter des Klägers hat nach § 6 des Vertrags vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 40/12
...Sollte z.B. zunächst nur die Erbschaftsteuer Prüfungsgegenstand gewesen sein, ist deshalb im Hinblick auf § 171 Abs. 5 AO maßgeblich, wann die Erstreckung der Prüfung auf die Einkommensteuer 1999 für die Klägerin erkennbar geworden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, und in BFH/NV 1996, 798). Auch dazu hat das FG keine Feststellungen getroffen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 85/09
...Dezember 1998 war. 12 a) Der Schenkungsteuer unterliegt als Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes --ErbStG-- in der vor dem Jahr 2009 geltenden Fassung) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; vgl. auch § 516 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 40/08
...Im ersten Bescheid (Steuernummer …0001) setzte das FA die Steuer wegen der Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (ErbStG) in Höhe von 5.200 € auf 0 € fest. 3 Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage nahm der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) insoweit...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 19/13
...Das FG hat zu Unrecht entschieden, dass die Nichterweislichkeit des von der Klägerin behaupteten Treuhandverhältnisses zu ihren Lasten gehe, da sie für das Vorliegen eines die Steuerhinterziehung ausschließenden Treuhandverhältnisses die Feststellungslast trage. 18 a) Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/14
...Daher sollten die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen erhöht und durch diese sowie weitere Änderungen der AO, des EStG, des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes die Anreize für Zuwendungen potentieller Stifter gerade mittlerer Summen deutlich erhöht und damit Anreize für eine "Stiftungskultur" in Deutschland geschaffen werden (vgl. Gesetzentwurf vom 13....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 11/08
...Die Anteilsvereinigung ist nicht nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. 14 a) Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sind Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) von der Besteuerung ausgenommen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/14
...Die Ausführungen des Klägers lassen jedoch nicht erkennen, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage auch vor dem Hintergrund des § 6 Abs. 1 BewG noch klärungsbedürftig ist. 23 ggg) Schließlich ist auch im Hinweis des Klägers auf die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts keine hinreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage durch den BFH zu sehen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 48/18
...Nach Abschn. 99 der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003, auf die der Große Senat des BFH im Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 Bezug nimmt, sind außerordentliche Ereignisse nicht bei der Ermittlung des durchschnittlichen Ertrags zu berücksichtigen. 31 5....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 38/06
...Sollte z.B. zunächst nur die Erbschaftsteuer Prüfungsgegenstand gewesen sein, ist deshalb im Hinblick auf § 171 Abs. 5 AO maßgeblich, wann die Erstreckung der Prüfung auf die Einkommensteuer 1998 für die Klägerin erkennbar geworden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. April 2002 I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl II 2002, 586, und in BFH/NV 1996, 798). Auch dazu hat das FG keine Feststellungen getroffen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 84/09