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Urteile für Erbschaftsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das FG hat vielmehr diesem Schriftwechsel das Ziel der Kläger entnommen, hinsichtlich des Gebäudes auf dem Grundstück H von einer Belastung mit Erbschaftsteuer gänzlich freigestellt zu werden (S. 13 des Urteils). 6 bb) Das von den Klägern angeführte BFH-Urteil vom 24....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 45/12
...Da die Anteile keinen Einfluss auf die Geschäftsführung vermittelten, wurde bei der Festsetzung der Schenkungsteuer der nach R 97 bis 100 der Erbschaftsteuer-Richtlinien in der damals geltenden Fassung (ErbStR) ermittelte gemeine Wert der Anteile gemäß R 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Satz 2 i.V.m....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/11
...Die durch den Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) vorgebrachte grundsätzliche Bedeutung der Sache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) liegt nicht vor. 4 a) Die Rechtsfrage, welche Voraussetzungen bei einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall an einen Erwerb von Todes wegen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu stellen sind, hat der Bundesfinanzhof...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 95/15
...Der Wert der Auflage habe nicht bei der Schenkungsteuer abgezogen werden können, da die Zuwendung nach § 13 Nr. 16 Buchst. b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) von der Schenkungsteuer befreit gewesen sei. 5 Der Kläger beantragt, die Vorentscheidung, den Grunderwerbsteuerbescheid vom 5. April 2012 und die Einspruchsentscheidung vom 23....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 57/14
...BewG durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 sei zudem auf den Besteuerungsgegenstand des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I 1997, 378) --ErbStG-- ausgerichtet gewesen und rechtfertige keine entsprechenden Folgerungen für die Grunderwerbsteuer....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 64/08
...BewG durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192 sei auf den Besteuerungsgegenstand des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom 17. April 1974 (BGBl I 1974, 933) i.d.F. vom 27. Februar 1997 (BGBl I 1997, 378) --ErbStG-- ausgerichtet gewesen und rechtfertige keine entsprechenden Folgerungen für die Grunderwerbsteuer....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 23/10
...Hätte der Erblasser selbst eine Gesamtsumme aus Freibetrag und Zinsen errechnet und diesen Gesamtbetrag erst fünf Jahre nach dem Erbfall zugewendet, hätte unter Berücksichtigung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dieser Gesamtbetrag nur der Erbschaftsteuer unterlegen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 40/13
...April 2017 aus, er habe im Klageverfahren nicht darauf abgestellt, dass er mit dem Gutachten die Werte zum Stichtag des § 11 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) dokumentiert habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 16/17
...Das FG hat zu Unrecht angenommen, Gegenstand der Zuwendung der U an die Klägerin sei nicht die mit dem Nennwert anzusetzende Beitragszahlung, sondern der gemäß § 12 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) i.V.m. § 12 Abs. 4 BewG zu bewertende Wertzuwachs des durch die Klägerin begründeten Rentenversicherungsanspruchs. 9 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 27/13
...Juni 2000 hatte das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung der Erbschaftsteuer eingeleitet....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 11/10
...Das FG hat zu Unrecht angenommen, Gegenstand der Zuwendung der U an den Kläger sei nicht ihre mit dem Nennwert anzusetzende Beitragszahlung, sondern der gemäß § 12 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) i.V.m. § 12 Abs. 4 BewG zu bewertende Wertzuwachs des durch den Kläger begründeten Rentenversicherungsanspruchs. 9 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 26/13
...Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) von der Grunderwerbsteuer befreit....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 49/14
...Der Maßregelausspruch hält rechtlicher Prüfung nicht stand. 6 a) Das Landgericht hat sachverständig beraten ausgeführt, bei dem Angeklagten lägen die "typischen Symptome einer paranoiden Persönlichkeitsstörung" vor, und dies mit dem "Verschenken einer Erbschaft" in den siebziger Jahren aus Verärgerung über die Veranlagung zur Erbschaftsteuer, der Eheschließung im Jahr 1989 allein zum Zwecke der Erlangung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 370/11
...Es sei unschädlich, dass auf Regelungen zurückgegriffen werde, die bei der Bewertung im Rahmen der Erbschaftsteuer Anwendung fänden. Die Berücksichtigung von Gebäuden und Betriebsmitteln habe eine Annäherung des Ersatzwirtschaftswerts an die Bestimmung des Einheitswerts angestrebt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 11/11
...Durch diese Vorschrift wird bei einer nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) bestehenden Anzeigepflicht die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO enthaltene Drei-Jahres-Grenze, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist, außer Kraft gesetzt und bei einer lediglich für Gerichte und Notare bestehenden Anzeigepflicht nach § 34 ErbStG der Anlauf der sonst nach...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 21/16
...Hinsichtlich der Schenkungsteuer war § 25 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der bis einschließlich 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden, nach dem der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker zustehen, ohne Berücksichtigung dieser Belastungen besteuert wird....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 38/15
...Durch diese Vorschrift wird bei einer nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) bestehenden Anzeigepflicht die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO enthaltene Drei-Jahres-Grenze, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist, außer Kraft gesetzt und bei einer lediglich für Gerichte und Notare bestehenden Anzeigepflicht nach § 34 ErbStG der Anlauf der sonst nach...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 23/16
...Die gemeinen Werte des Anteils und des Nießbrauchs betrugen 3.600.000 € und 1.259.206 €. 2 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte bei der Festsetzung der Schenkungsteuer für den Anteilserwerb antragsgemäß die Steuervergünstigungen nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der seinerzeit geltenden Fassung (ErbStG) in Höhe von 1.516.800 €....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 7/13
...Durch diese Vorschrift wird bei einer nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) bestehenden Anzeigepflicht die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO enthaltene Drei-Jahres-Grenze, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist, außer Kraft gesetzt und bei einer lediglich für Gerichte und Notare bestehenden Anzeigepflicht nach § 34 ErbStG der Anlauf der sonst nach...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 22/16
...Demgemäß sei der Anteil der Mutter an der B-GmbH für Zwecke der Erbschaftsteuer zutreffend mit 0 € bewertet worden. 8 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte die Berücksichtigung der erklärten Veräußerungsverluste ab. Der Kläger habe die Anteile nicht veräußert, sondern verschenkt. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 23/15