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Urteile für Erbschaftsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Viskorf in Viskorf/Knobel/Schuck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 3. Aufl., § 2 BewG Rz 14). Bei räumlicher Trennung liegen beim Grundvermögen (§ 68 BewG) regelmäßig mehrere wirtschaftliche Einheiten vor (BFH-Urteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 25/10
...Nach dem klaren Wortlaut des § 13a Abs. 1 Satz 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Streitfall anzuwendenden Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl I 2011, 2131) --ErbStG--, sei bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten keine Mindestlohnsumme einzuhalten....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 57/15
...Zudem hat die Zeugin X ausgesagt, ihr sei es wegen einer mutmaßlichen Hinterziehung von Vermögen- und Erbschaftsteuern und der möglichen Täterschaft weiterer Familienmitglieder zunächst vordringlich um die Aufklärung der Mittelherkunft bei der Errichtung des Depots der Klägerin gegangen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 10/16
...Die Höhe der Steuerbegünstigung ist jedoch entgegen der Auffassung des FG abhängig vom jeweiligen Verkehrswert des Grundbesitzes der Gesellschaft zum Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs zu ermitteln. 33 a) Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sind Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) von der Besteuerung ausgenommen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 14/14
...Zudem hat die Zeugin X ausgesagt, ihr sei es wegen einer mutmaßlichen Hinterziehung von Vermögen- und Erbschaftsteuern und der möglichen Täterschaft weiterer Familienmitglieder zunächst vordringlich um die Aufklärung der Mittelherkunft bei der Errichtung des Depots der Kläger gegangen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 9/16
...März 2008 gegen den Kläger fest, ohne den vom Kläger in Höhe von 180.000 € geltend gemachten Freibetrag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der im Jahr 2006 geltenden Fassung zu berücksichtigen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 5/12
...Im Falle einer Veräußerung der Beteiligungen sollte sich der Nießbrauch am "Netto-Veräußerungserlös" und ggf. an dessen Wiederanlage fortsetzen. 4 M erklärte, dass der Freibetrag gemäß § 13a Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der 2002 geltenden Fassung (ErbStG) in voller Höhe von 256.000 € in Anspruch genommen werde....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/08
...Bei der Zustiftung handelt es sich nicht um eine Grundstücksschenkung unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). 21 a) Unentgeltliche Vermögensübertragungen von Trägern öffentlicher Verwaltung erfolgen regelmäßig nicht freigebig und sind daher in der Regel keine Schenkungen unter Lebenden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 11/12
...Die anteilige Auszahlung des Stiftungsvermögens an die Klägerin habe daher keine Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsrechts i.S. des § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) dargestellt. Im Übrigen hätte die Klägerin einen Antrag auf Änderung der Festsetzung nur gemeinsam mit der Beigeladenen stellen können....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 8/16
...die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nur für Steuerpflichtige in Betracht, die - gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht oder - die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen haben und dadurch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 50/10
...Zu erwägen könnte hierbei auch sein, ob dieses weitergehende Verständnis der Betriebsaufspaltung nicht auch den gesetzlichen Regelungen in § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes sowie in § 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes zugrunde liegt und damit Eingang in den Willen des Gesetzgebers gefunden hat. 13 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 72/16
...Dem Aussetzungsinteresse sei auch nicht deshalb Vorrang vor den öffentlichen Interessen einzuräumen, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine ähnliche Vorschrift im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungswidrig erkannt habe. 4 Zur Begründung ihrer vom FG zugelassenen Beschwerde tragen die Antragsteller vor, ihr Anspruch sei bereits aufgrund der Anwendung einfachen...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 41/12
...Diese Vorschrift gilt nach ihrer systematischen Stellung im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG für die Bewertung für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 und nicht für die Einheitsbewertung, die im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG geregelt ist....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 20/14
...Danach bezieht sich der Beschluss in BVerfGE 124, 199 auf Bestimmungen der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Beschluss in BVerfGE 126, 400 auf Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes; weder die Entscheidungsformeln noch die tragenden Gründe der beiden Beschlüsse betreffen daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit der §§ 26, 26b EStG....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 187/11
...Eine solche Auflage mindert bei der Schenkungsteuer die Bereicherung der Antragstellerin i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auch dann, wenn die Grundstücksnutzung dem Schenker oder Ehegatten zusteht (vgl. näher BFH-Urteil vom 20....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 131/13
...Der Einspruch blieb erfolglos. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit der Begründung statt, der Tatbestand einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) der GmbH an den Kläger sei nicht erfüllt, weil der verbilligte Verkauf der Grundstücke der GmbH an ihn auf dem zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern bestehenden Gesellschaftsverhältnis...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 44/13
...März 2005, der unter Vorbehalt der Nachprüfung erging, Schenkungsteuer von 116.983 € gegen den Kläger fest, wobei es die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der für 2003 maßgebenden Fassung (ErbStG) berücksichtigte. Wegen des Nießbrauchs wurde ein Steuerbetrag in Höhe von 78.623 € zinslos gestundet....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 63/11
...Danach bezieht sich der Beschluss in BVerfGE 124, 199 auf Bestimmungen der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Beschluss in BVerfGE 126, 400 auf Vorschriften aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz; weder deren Entscheidungsformeln noch deren tragenden Gründe beschäftigen sich daher mit der Verfassungsmäßigkeit der §§ 26, 26b EStG....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 183/11
...Von der Besteuerung ausgenommen sind gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/12
...Juni 2005 gegen einen Kaufpreis von 50.000 € auf den Pooltreuhänder. 7 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) nahm an, dass die Übertragung des Geschäftsanteils des X auf den Pooltreuhänder gegen Zahlung eines Kaufpreises von 50.000 € nach § 7 Abs. 7 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) bei der Beigeladenen der Schenkungsteuer unterliege, und setzte demgemäß...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 1/14