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Urteile für Erbschaftsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...November 2005 den Freibetrag nach § 13a Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Streitjahr gültigen Fassung (ErbStG) in Anspruch und bestimmte, dass auf den Kläger ein Anteil von 100 % entfallen solle. 6 Mit Bescheid vom 13. Januar 2009 setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Schenkungsteuer aus dem Vertrag vom 11....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 34/13
...Das Urteil ist zu § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ergangen; es betrifft erkennbar nicht die vorliegend zu entscheidende Frage nach der subjektübergreifenden Bindung geänderter Feststellungsbescheide. 21 d) Der Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO stehen schließlich auch die Bestimmungen über die Feststellungsverjährung nicht entgegen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 90/15
...Das FA sei auch zu Recht von einem Kapitalisierungszinssatz von 5,5 % ausgegangen. 4 Mit der Revision rügt die Klägerin Verletzung von § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 12 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 2002 geltenden Fassung (ErbStG) i.V.m. § 13 und § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG). Die zinslose Darlehensgewährung sei nicht freigebig erfolgt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 25/12
...Der Einspruch, mit dem die Klägerin geltend machte, der gemeine Wert des Grund und Bodens sei noch niedriger, blieb erfolglos. 2 Während des finanzgerichtlichen Verfahrens gab das Finanzgericht (FG) dem FA K im Hinblick auf R 160 Abs. 1 Satz 7 der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) 2003 auf, beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in B eine ergänzende Bodenrichtwertermittlung zum 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/09
...Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) sah in der Gewährung des zinslosen Darlehens eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) und setzte wegen der Zuwendung des A gegen die Klägerin Schenkungsteuer von 15.260 € fest. 3 Die Klage, die sich gegen die Annahme einer freigebigen Zuwendung richtete und mit der erstmals...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 7/10
...Januar 1973 (BGBl II 1973, 74) oder gegen Art. 11 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftsteuern (BGBl II 1980, 1341, BStBl I 1980, 786) vor....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 39/13
...Zwar trage das FA die Beweislast für die schenkungsteuerbegründenden Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Sowohl aus § 159 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) als auch den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 41/14
...Sie ist vielmehr von diesen zu unterscheiden, was sich auch daran zeigt, dass das, was der Anfallberechtigte bei Aufhebung einer Stiftung erwirbt, gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) als Schenkung unter Lebenden gilt (vgl. auch Meilicke, DStR 2017, 227, 228). 17 Entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- (Schreiben vom 27....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 30/15
...Zur Begründung führte das FA aus, es handle sich wegen der Übernahme der grundbuchrechtlichen Belastungen um eine Schenkung unter einer Auflage, deren Wert die Bereicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) mindere....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/15
...Deshalb steht § 37b EStG auch nicht in Konkurrenz zu Tatbeständen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, das nach seinem Belastungsgrund gerade nicht auf die Nutzung einer Erwerbsgrundlage, sondern (nur) auf die durch Erbanfall oder Schenkung eingetretene Bereicherung und die daraus resultierende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Erwerbers zielt (BVerfG, Beschlüsse vom...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 47/12
...Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der hier maßgeblichen Fassung (ErbStG) ist die Steuer, die auf den Kapitalwert einer Belastung entfällt, die sich daraus ergibt, dass die Nutzung eines Vermögensgegenstands weiterhin dem Schenker zusteht, bis zu deren Erlöschen zinslos zu stunden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 45/14
...Nach Ansicht des FG waren die Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen nach § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Streitjahr gültigen Fassung (ErbStG) schon deshalb nicht erfüllt, weil der Kläger keinen Anteil an einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erworben habe....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 18/15
...Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der hier maßgeblichen Fassung (ErbStG) ist die Steuer, die auf den Kapitalwert einer Belastung entfällt, die sich daraus ergibt, dass die Nutzung eines Vermögensgegenstands weiterhin dem Schenker zusteht, bis zu deren Erlöschen zinslos zu stunden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 44/14
...Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der hier maßgeblichen Fassung (ErbStG) ist die Steuer, die auf den Kapitalwert einer Belastung entfällt, die sich daraus ergibt, dass die Nutzung eines Vermögensgegenstands weiterhin dem Schenker zusteht, bis zu deren Erlöschen zinslos zu stunden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 46/14
...Sein Erbanteil sei daher nach §§ 10, 14 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) um den Kaufpreis des Grundstücks (766.937,82 €) zu mindern und um den Bedarfswert (272.500 €) zu erhöhen. 4 Der Rechtsvorgänger des Beklagten und Beschwerdegegners (im Folgenden einheitlich Finanzamt --FA--) setzte die Erbschaftsteuer ohne Berücksichtigung einer Vorschenkung und unter vollem Ansatz des anteilig auf den Kläger...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 39/18
...BewG wurden jedoch nur zur Neuregelung der Grunderwerb- und der Erbschaftsteuer eingeführt. Auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften auf andere Steuerrechtsgebiete kommt nicht in Betracht. Die Vorschriften sind in den Streitjahren nicht auf die Ermittlung des gemeinen Wertes gerichtet gewesen, sondern auf einen deutlich darunterliegenden. Zudem waren die Bodenrichtwerte auf den Stichtag 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 65/08
...BFH-Urteil in BFHE 231, 233, BStBl II 2011, 123, Rz 11). 28 c) Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer gemäß § 14 ErbStG sind mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person dadurch anfallen, dass jemand zunächst das Recht auf unentgeltliche Nutzung eines Gegenstands und danach den der Nutzung unterliegenden Gegenstand selbst erwirbt, bei der Zusammenrechnung der Erwerbe...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 51/15
...2 GrEStG. 21 a) Vermindert sich die Höhe des Anteils einer im Zeitpunkt des (fiktiven) Grundstücksübergangs an der (fiktiv) grundstückserwerbenden Gesamthand beteiligten Person innerhalb von fünf Jahren nach diesem Zeitpunkt dadurch, dass diese über ihren Anteil zugunsten ihres Ehegatten oder eines Verwandten in gerader Linie oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden i.S. des § 7 Abs. 1 des Erbschaftsteuer...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 17/12
...BFH-Urteil in BFHE 225, 493, BStBl II 2009, 852, unter II.2.b aa, zur Eigenschaft als Betriebsvermögen i.S. des § 13a Abs. 1 und 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes a.F.). Aufgrund dessen wird auch das Unternehmensvermögen nicht zwangsläufig mit dem Tod des Erblassers in das Privatvermögen der Erben überführt (vgl....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 24/07
...Die Schenkungsteuer berechnete das FA ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von 51.730.900 DM gemäß § 19 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der für Erwerbe in den Jahren 1987 bis 1994 maßgebenden Fassung (ErbStG) nach einem Steuersatz von 25 % auf 50.000.000 DM, also 12.500.000 DM, zuzüglich 865.000 DM (= 50 % von 1.730.000 DM) und abzüglich des Anrechnungsbetrags für...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 64/11