...Im Todesfall ist die Versicherungsleistung, sofern nichts anderes bestimmt ist, in nachstehender Rangfolge zu zahlen an: - den überlebenden Ehegatten, mit dem die versicherte Person im Zeitpunkt ihres Ablebens verheiratet war, - die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder der versicherten Person zu gleichen Teilen, - die Eltern der versicherten Person zu gleichen Teilen, - die Erben...