...Hierzu gehört auch eine Auseinandersetzung mit allen von einem Beteiligten schlüssig vorgetragenen Einwendungen sowie die Angabe aller Überlegungen, die die beschließende Stelle zu dem angegebenen Ergebnis geführt haben (BPatGE 6, 50; 7, 26). 84 Selbst wenn das Verfahren tatsächlich als Algorithmus anzusehen wäre, fehlt es im Beschluss der Prüfungsstelle an einer nachvollziehbaren Begründung, wieso...