...Der Antrag der Kostenschuldnerin, den Kostenansatz aufzuheben, ist als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und zulässig. 7 Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG können Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den zugrunde liegenden Streitwert (vgl. BFH-Beschluss vom 18....