...Denn der EuGH habe entschieden, dass der Begriff der "Lieferung eines Gegenstandes" jede Übertragung eines Gegenstands durch eine Partei umfasse, die eine andere Partei ermächtige, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre dieser Eigentümer, also auch den Miteigentumsanteil. 17 II....