...Die Homogenität fehle, weil die Abgabepflichtigen sich aus den drei Teilgruppen der Weinerzeuger, Abfüllbetriebe und der Eigentümer von Weinbergsflächen zusammensetzten und aus verschiedenen Stufen der Produktions- und Handelskette, die naturgemäß unterschiedliche, in Bezug auf den Preis des Rohprodukts sogar diametral entgegengesetzte Interessen hätten....