...Soweit die Deutsche Telekom AG Netzeinrichtungen, die noch unter dem früheren Monopol geschaffen wurden, für die Zwecke ihres modernen Netzbetriebes mit innovativer Leitungstechnik ausstattet, lässt sich die Schutzwürdigkeit ihres Eigentums nicht pauschal unter Hinweis auf eine besondere Sozialpflichtigkeit verneinen. 1 Die Beteiligten streiten über die Regulierung des Vorleistungsmarktes für den...