...Ebenso ist daher die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin zu den größten Zeitschriftenverlagen in Deutschland gehört, nicht ausreichend, zumal der Markt sehr vielfältig ist. 57 Schließlich führt die ergänzend im Beschwerdeverfahren eingereichte eidesstattliche Versicherung der Verlagsleiterin der Beschwerdeführerin, Frau P…, vom 14. Januar 2019 nicht weiter....