.... , die beide um die Zuneigung der M. konkurrierten, hatten in der Vergangenheit mehrfach das Anwesen von E. und W. Me. , der späteren Tatopfer, aufgesucht und dort Bier, Zigaretten, Werkzeug, Gartengeräte und Portemonnaies gestohlen. E. Me. war zur Tatzeit 87 Jahre alt und sehbehindert, sein 57jähriger Sohn W. war von Geburt an körperlich behindert....