...Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen die Angeklagten den Nebenkläger, den sie für einen Drogenhändler hielten, in seiner Wohnung, um Geld und Drogen zu erbeuten. Sie gingen davon aus, dem Nebenkläger aufgrund ihrer Überzahl deutlich überlegen zu sein, und erwarteten, dessen Widerstand „nur für kurze Zeit ohne erhebliche Gewaltanwendung überwinden zu müssen“ (UA S. 10)....