...Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift ausgeführt: „Keinen Bestand haben kann hingegen die Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. a) Bereits die Annahme, bei dem Angeklagten liege kein Hang im Sinne des § 64 StGB vor, da - unabhängig von seinem Konsumverhalten - jedenfalls sicher habe festgestellt werden können, dass auf der Arbeitsstelle des Angeklagten eventuelle Drogen...