...Die Strafen etwa der Handamputation bei qualifiziertem Diebstahl, des Kreuzigens und Tötens bei raubähnlichen Delikten, des Auspeitschens bei religiösen Verfehlungen und bei unzüchtigem Verhalten sowie des Steinigens bei Ehebruch werden als gerecht, praktikabel, logisch und im eigenen Interesse der Delinquenten liegend geschildert (Anl....