Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Ob ein Vertrag privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art ist, bestimmt sich nach seinem Gegenstand und Zweck. Ein Vertrag ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, wenn sein Gegenstand sich auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich geregelte Sachverhalte bezieht oder, wenn eine gesetzliche Verordnung des Vertragsgegenstandes fehlt, wenn er nach seinem Zweck in enger, unlösbarer Beziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben steht. 2. Wird ein Sicherungsgeber für eine...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 25/17
2018-03-08
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 36/17
2018-03-08
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 35/17
1. Der Tatbestand des Tötungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG BNatSchG 2009>) ist im Hinblick auf bau- und betriebsbedingte Gefahren eines Straßenbauvorhabens erst dann erfüllt, wenn das vorhabenunabhängige Grundrisiko dadurch signifikant erhöht wird (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung). 2. Die der Planfeststellungsbehörde bei Anwendung des § 44 Abs. 1 BNatSchG zustehende naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative schließt die Beurteilung ein, ob und inwieweit auf eine...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 25/17
2018-03-08
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 37/17, 2 C 37/17 (2 C 36/16)
2018-03-06
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 15/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 64/17, 6 B 64/17 (6 C 3/18)
1. Wertungen von Prüfern unterliegen der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung, wenn sie sich auf Ausführungen des Prüfungsteilnehmers beziehen, die am Maßstab des fachwissenschaftlichen Meinungsstandes zu beurteilen sind. 2. Wertungen von Prüfern, dass die konkrete Prüfungsaufgabe nach der Aufgabenstellung die Behandlung bestimmter fachlicher Fragen verlangt, sind prüfungsspezifischer Natur. Die Verwaltungsgerichte haben sie daraufhin nachzuprüfen, ob die Grenzen des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 71/17, 6 PKH 6/17, 6 B 71/17, 6 PKH 6/17
1. Die Verpflichtung zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung steht auch in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen. Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält. 2. Bei der Begründung des Gesamturteils einer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 10/17
Die Gleichstellungsregelung des § 8 Satz 1 SGleiG gilt nach ihrem Wortlaut nur für Entscheidungen über den beruflichen Aufstieg. Dem Dienstherrn ist es jedoch unbenommen, den in der Norm enthaltenen Gleichstellungsgedanken bereits im Vorfeld bei Versetzungen auf anspruchsvolle Dienstposten zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 40/17
1. Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG (juris: PersVG SN) steht freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des bisherigen Dienstortes Reisekostenvergütung in Gestalt der "großen Wegstreckenentschädigung" in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 1 SächsRKG (juris: RKG SN) zu, wenn die Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs im Vergleich zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sowohl absolut als auch im...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 P 5/17
Die Betreuung und Pflege der eigenen Großmutter durch einen Soldaten kann ein schwerwiegender persönlicher Grund sein, der bei der Entscheidung über dessen Versetzung zu berücksichtigen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 27/17
Der Anspruch einer behinderten Waise nach dem Beamtenversorgungsgesetz auf Waisengeld für Zeiten nach Vollendung ihres 27. Lebensjahres setzt voraus, dass die Behinderung bereits zu diesem Zeitpunkt dazu führte, dass die Waise außer Stande war, sich selbst zu unterhalten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 49/16