Entscheidungen des BVerwG

. Gefundene Dokumente: 6.337
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Bei der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund handelt es sich um eine dem Familienzuschlag nach §§ 39, 40 BBesG entsprechende Leistung. 2. § 11 TVÜ-Bund ist eine Rechtsgrundverweisung. Die Anspruchsberechtigung dem Grunde nach im Sinne von § 40 Abs. 5 BBesG regelt für die kinderbezogenen Teile des Ortszuschlags des tarifbeschäftigten Ehegatten des Beamten weiterhin § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 41/09
1. Das Günstigkeitsprinzip des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 ist ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der den Bestimmungen über das Inkrafttreten der späteren und spezielleren Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 in der Regel vorgeht. 2. Die Zinsregelung des Art. 49 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ist eine Bestimmung über verwaltungsrechtliche Sanktionen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, wenn die verzinste...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 7/10
1. Die Anhörung der Vertrauensperson zur Absicht des Dienstherrn, ein Disziplinarverfahren einzuleiten (§ 4 Satz 2 WDO WDO 2002> i.V.m. § 27 Abs. 3 SBG), stellt zwar einen Mangel des Disziplinarverfahrens dar, wenn der Soldat zuvor widersprochen hat, führt jedoch für sich allen weder zur Zurückverweisung der Sache an das Truppendienstgericht wegen eines schweren gerichtlichen Verfahrensmangels (§ 121 Abs. 2 WDO) noch zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (§ 123 Satz...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 43/09
1. Im Falle des § 42 Nr. 4 Satz 3 WDO (juris: WDO 2002) ist die weitere Beschwerde bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder bei dem Bundesverwaltungsgericht einzulegen, nicht aber bei der Stelle, die über die Beschwerde entschieden hat. 2. Bei Dienststellen, in denen Soldaten Personalvertretungen gewählt haben, ist auch bei Disziplinarmaßnahmen anhörungspflichtige Stelle allein der Dienststellenleiter und nicht der Disziplinarvorgesetzte oder die Einleitungsbehörde (wie 1. WD-Senat,...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WDB 3/10
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 27. Mai 2010 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2, der diese selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 100 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 70/10
2010-12-16
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 42/09
Ein Berufsverband für die Soldaten der Bundeswehr ist nicht berechtigt, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren feststellen zu lassen, dass in eine Personalratswahl bei einer militärischen Dienststelle Soldaten einer bestimmten Untergliederung einzubeziehen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 18/10
2010-12-16
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 44/09
Landesplanerische Aussagen in Gestalt einer Soll-Vorschrift erfüllen dann die Merkmale eines Ziels der Raumordnung, wenn die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Soll-Vorschrift auch ohne förmliches Zielabweichungsverfahren eine Ausnahme von der Zielbindung zulässt, im Wege der Auslegung auf der Grundlage des Plans hinreichend bestimmt oder doch wenigstens bestimmbar sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 8/10
2010-12-16
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 43/09
Die fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen setzt eine belastbare Tatsachengrundlage voraus. Diese fehlt jedenfalls dann, wenn zwischen der letzten Beurteilung und dem Stichtag, zu dem die fiktive Fortschreibung zu erstellen ist, mehr als 16 Jahre liegen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 11/09
Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht; denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 20 F 15/10
1. Der Anspruch des Konkurrenten eines Beihilfeempfängers auf verzinste Rückzahlung einer wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot (Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG = Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV) rechtswidrigen Beihilfe ist vor den Behörden und Gerichten des Mitgliedstaates nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts durchzusetzen. 2. Ist die Beihilfe durch Verwaltungsakt gewährt worden, entsteht der Rückzahlungsanspruch erst mit dessen Aufhebung. 3. Die von den Mitgliedern eines Zweckverbands...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 44/09
Bei der Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund handelt es sich um eine dem Familienzuschlag nach §§ 39, 40 BBesG entsprechende Leistung.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 51/09
1. Allgemeine Studiengebühren sind grundsätzlich mit Bundesrecht vereinbar (im Anschluss an Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 165). 2. Es liegt in dem Entscheidungsspielraum des jeweils verantwortlichen Gesetzgebers, ob er die Nachteile ausgleichen will, die sich in anderen Lebensbereichen an die Erfüllung einer Dienstpflicht im Sinne des Art. 12a GG knüpfen (hier im Hinblick auf die Erhebung allgemeiner Studiengebühren). 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 10/09
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 11/09
Die Auskunftspflicht gegenüber der Handwerkskammer gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 HwO besteht nicht für Gewerbetreibende, bei denen bereits zweifelsfrei feststeht, dass sie die persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 49/09
1. Allgemeine Studiengebühren sind grundsätzlich mit Bundesrecht vereinbar (im Anschluss an Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 165). 2. Die grundrechtlichen Gewährleistungen der Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sind nicht verletzt, wenn eine Studiengebührenbefreiung für erziehende Eltern auf Kinder beschränkt ist, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 9/09
1. Der von § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG (auch) bezweckte Anlegerschutz ist nicht darauf ausgerichtet, das konkrete subjektive Interesse des einzelnen Anlegers zu sichern. Er erfolgt vielmehr ausschließlich im öffentlichen Interesse und ist auf einen objektivierten Schutz des Anlegerpublikums angelegt. 2. Bei der Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Maßnahme, die unabhängig von zivilrechtlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 37/09