Entscheidungen des BVerwG

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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 17/14
Die Regelung von Verwaltungsgebühren zur Deckung der Kosten, die den beteiligten Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit des Landes entstehen, ist eine Regelung des Verwaltungsverfahrens im Sinne von Art. 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG. Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) (juris: StrBGebO...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 CN 1/13
1. § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG errichtet eine Planungsschranke, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Festlegung von Flugverfahren nicht überwinden darf. 2. § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG richtet eine Planungsschranke nur bei Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf, nicht dagegen schon bei Vorliegen eines Risikos. 3. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat das Risiko, dass eine kerntechnische Anlage im Einwirkungsbereich einer Abflugstrecke durch einen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 3/13
1. Die Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten kann nur dann wegen der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt werden, wenn sie nachteilige Rückschlüsse auf dessen frühere Amtsführung zulässt. 2. Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen kann sich nur aus einem Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit, nicht aber aus einem Zusammenhang mit einer früheren Nebentätigkeit ergeben. 3. Dienstliche Interessen werden nicht dadurch beeinträchtigt, dass ein...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 23/13
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 60 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 47/13
2014-06-26
BVerwG 5. Senat
Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juni 2013 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Juni 2012 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 29/13
2014-06-26
BVerwG 3. Senat
Die Regelung von Verwaltungsgebühren zur Deckung der Kosten, die den beteiligten Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit des Landes entstehen, ist eine Regelung des Verwaltungsverfahrens im Sinne von Art. 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG. Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 CN 4/13
1. Beim BND beschäftigte Beamte sind verpflichtet, der Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung zuzustimmen und an dieser Überprüfung mitzuwirken. 2. Das Gebot zum achtungs- und vertrauensgerechten Verhalten verpflichtet den Beamten, die Persönlichkeitsrechte von Kollegen und Mitarbeitern, insbesondere ihre Intimsphäre, zu respektieren.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 1/12
Eine Dienstreise im reisekostenrechtlichen Sinne (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HRKG) (juris: RKG HE) liegt nicht vor, wenn die Fortbewegung außerhalb der Dienststätte zu den wesentlichen und prägenden Aufgaben des dem Beamten übertragenen Dienstpostens zählt und damit zur Dienstausübung im eigentlichen Sinne gehört.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 28/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. März 2014 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstands für das Beschwerdeverfahren wird auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 5/14
2014-06-26
BVerwG 3. Senat
Die Regelung von Verwaltungsgebühren zur Deckung der Kosten, die den beteiligten Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit des Landes entstehen, ist eine Regelung des Verwaltungsverfahrens im Sinne von Art. 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG. Daher war das Land Niedersachsen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG berechtigt, in der Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (Nds. GVBl S. 22) von der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 CN 2/13
1. Die Festsetzung einer Fläche als "Laubmischwald" findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage. 2. Auf Flächen für die Landwirtschaft oder Wald nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB können wegen der Sperrwirkung des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB keine landschaftspflegerischen Maßnahmen festgesetzt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 4/13
1. Einwände gegen die Referenzgruppenbildung für vom militärischen Dienst freigestellte Personalratsmitglieder müssen zeitnah geltend gemacht werden. 2. Die Beförderung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds setzt die vorangegangene fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten voraus. 3. Die fiktive Versetzung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds kann eigenständig geltend gemacht und eingeklagt werden; eine inzidente...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 1/13
1. Eine vorläufige Entgeltgenehmigung nach § 130 TKG (juris: TKG 2004) darf nicht zur Abwendung von Nachteilen für das regulierte Unternehmen ergehen, die dadurch verursacht werden, dass die Regulierungsbehörde rechtswidrige Verfahrensschritte unternimmt und hierdurch den Erlass einer endgültigen Regelung hinauszögert. 2. Für die Durchführung des in § 12 Abs. 2 TKG geregelten Konsolidierungsverfahrens vor der Entscheidung der Bundesnetzagentur über eine Entgeltgenehmigung enthält das nationale...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 10/13
Im Rahmen der Vorprüfung nach dem UVPG bedarf es einer Gewichtung der abwägungserheblichen Umweltbelange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien. Steht danach bereits im Zeitpunkt der Vorprüfung fest, dass ein abwägungserheblicher Umweltbelang keinen Einfluss auf das Ergebnis der Planfeststellung haben kann, bedarf es nicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 1/13
Die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß § 3 Abs. 5 TV-L unterfällt nicht der Mitbestimmung gemäß § 73 Abs. 1 RhPPersVG (juris: PersVG RP 1992).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 1/14
Über den durch das Conterganstiftungsgesetz bestimmten Rahmen hinaus haben auch die durch Contergan besonders schwer geschädigten Personen keinen Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für den Zeitraum 2004 bis 2012. Ausgestaltung und Bemessung der gesetzlichen Leistungen für diesen Zeitraum sind mit dem Grundgesetz vereinbar (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1976 - 1 BvL 19/75 u.a. - BVerfGE 42, 263; Beschluss vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541, 2685/09 - NJW 2010, 1943).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 1/14
1. Der Informationsanspruch der Vertrauensperson bzw. (in personalratsfähigen Dienststellen) des Personalrats im Rahmen der Anhörung (§ 20 Satz 1 SBG) bezieht sich nur auf die Entscheidungsgrundlagen der beabsichtigten Maßnahme. Aus ihm ergibt sich kein Mitentscheidungsrecht über Inhalt und Gründe der - von der zuständigen Stelle zu treffenden - Entscheidung. 2. Gibt die Vertrauensperson bzw. der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme nicht innerhalb...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 29/13
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 9/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2, 5 bis 7 sowie 9 bis 19; die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 28/14