1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28. März 2012 - 15 W 480/12 Th - und der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 27. Januar 2012 - 7 AR 29/11 ThUG - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das...