1. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 28. Februar 2011 - 2 S 46/10 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1.) und der Beschluss des Landgerichts Köln vom 21. April 2011 - 26 S 4/11 - verletzt den Beschwerdeführer zu 2.) jeweils in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben und die Sachen an das jeweilige Landgericht zurückverwiesen. Damit wird der die Beschwerdeführerin zu 1.) betreffende Beschluss des...