1. Die Ziffern 1a), 3., 5., 6., 7. und 8. Satz 1 der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden Richters der Großen Strafkammer 1 am Landgericht … vom 3. Juni 2014 im Verfahren 601 Ks 3/14 werden bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, in ihrer Wirksamkeit ausgesetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. 3. Die F. hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfahren über den Antrag...