Aktuelle Urteile Bundesverfassungsgericht

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GERICHT
JAHR
Der Beschluss des Landgerichts Gera vom 10. Oktober 2012 - 8 StVK 365/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Gera zur erneuten Entscheidung über die Kosten zurückverwiesen. Der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26. Februar 2013 - 1 Ws 431/12 - ist damit gegenstandslos. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 746/13
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin A. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 503/14
1. Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 30. Oktober 2014 - 1 U 862/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird an das Thüringer Oberlandesgericht zurückverwiesen. 2. Der Freistaat Thüringen hat die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 6.100 € (in Worten:...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3271/14
1. Das Urteil des Amtsgerichts Bückeburg vom 7. November 2013 - 60 Ds 407 Js 4872/13 (39/13) -, soweit die Beschwerdeführerin wegen Beleidigung verurteilt ist, und der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 11. März 2014 - 31 Ss 14/14 -, soweit die Revision der Beschwerdeführerin gegen den Schuldspruch wegen Beleidigung verworfen wird, verletzen die Beschwerdeführerin jeweils in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. 2. Die Entscheidungen werden hinsichtlich des...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1036/14
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat der Beschwerdeführer, soweit er sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 <62>; 129, 78 <93>). Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1465/12
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat die Beschwerdeführerin, soweit sie sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50<62>; 129, 78 <93>). Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 48/13
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat der Beschwerdeführer, soweit er sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 <62>; 129, 78 <93>). Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1681/12
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13 -, juris). Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1867/13
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist. Die Beschwerdeführerin hat den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), da die Erhebung einer Anhörungsrüge bei objektiver Betrachtung zur Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hätte führen können (vgl. BVerfGE 134, 106 <115>). Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1312/12
Die Verfahren über die Verfassungsbeschwerden werden verbunden. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere haben die Beschwerdeführer, soweit sie sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention berufen, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 <62>; 129, 78 <93>). Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2356/12, 2 BvR 2485/12
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 100,00 € (in Worten: einhundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3349/14, 1 BvR 3351/14, 1 BvR 3352/14, 1 BvR 175/15
Der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 24. Januar 2014 - 25 Gs - 900 Js 57227/13 - und der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni 2014 - 3 Qs 301/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni 2014 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1694/14
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 € (in Worten: zweihundertfünfzig Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 160/15