1. Der Beschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 14. August 2014 - 33 O 683/14 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 10. November 2014 - 1 W 1981/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes und werden aufgehoben. 2. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Kempten (Allgäu) zurückverwiesen. 3. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde...