...Denn selbst bei einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG könne das Bundesverfassungsgericht der nicht berücksichtigten Beamtengruppe die Begünstigung grundsätzlich nicht zusprechen. Das Bundesverfassungsgericht könnte auf eine Richtervorlage allenfalls die begünstigende Vorschrift für nichtig erklären oder feststellen, dass die Nichtberücksichtigung einzelner Gruppen verfassungswidrig sei....