1. Vertrauensschützende Normen des deutschen innerstaatlichen Rechts stehen einer Rückwirkung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur fehlenden Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" und der im Anschluss daran von Sozialversicherungsträgern auf equal pay-Basis mit Wirkung für die Vergangenheit geltend gemachten Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen grundsätzlich nicht entgegen. 2. Zu den rechtlichen...
1. Der Beitragspflicht von - zur Sicherung eines Darlehens abgetretener - Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung steht nicht entgegen, dass die Versicherungssumme bei Fälligkeit auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hin an eine Bank ausgezahlt wurde. 2. Weder ein vor Auszahlung der Summe an die Bank eingeleitetes Privatinsolvenzverfahren noch die daran anschließende Wohlverhaltensphase noch die insolvenzrechtliche Wirkung einer nach Auszahlung erteilten Restschuldbefreiung...
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Ausschluss der Abrechnung von Versandkosten in Fällen, in denen sowohl Leistungen des Allgemein- als auch des Speziallabors erbracht wurden, ist rechtmäßig.
1. Die Drittanfechtung einer auf eine Rechtsgrundlage für eine bedarfsunabhängige Ermächtigung gestützten Entscheidung ist ausnahmsweise dann möglich, wenn der Berufungsausschuss die Ermächtigung tatsächlich unter Bedarfsgesichtspunkten erteilt hat. 2. Die regelhafte Erbringung von Dialyseleistungen ist kein zulässiger Gegenstand einer Ermächtigung eines Krankenhausarztes als Leiter einer nephrologischen Schwerpunktabteilung.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Auch nach den zum 1.1.2012 in Kraft getretenen Änderungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz steht eine vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht ehrenamtliche Tätigkeit der Erteilung einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entgegen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 31 938,05 Euro festgesetzt.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.Februar 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
1. Leistet ein Leistungsträger zur Erfüllung eines Erstattungsanspruchs, den der berechtigte Leistungsträger nicht innerhalb der Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend gemacht hat, kann der Leistende innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist Rückerstattung verlangen. 2. Leistet eine Krankenkasse einem Versicherten Krankenhausbehandlung in Unkenntnis der ursächlichen Berufskrankheit, beginnt die Ausschlussfrist für das Geltendmachen des Erstattungsanspruchs mit dem letzten Behandlungstag,...
1. Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Versorgung mit dem apotheken- und nicht verschreibungspflichtigen anthroposophischen Arzneimittel Iscador M zur adjuvanten Behandlung maligner Tumore. 2. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist demokratisch legitimiert, durch Richtlinien festzulegen, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.
Steuerlich wirksame Absetzungen für Abnutzung mindern das elterngeldrechtlich relevante Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
1. Wird die Verzögerungsrüge in einem bei Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (juris: ÜberlVfRSchG) bereits anhängigen Verfahren nicht unverzüglich erhoben, sind sowohl eine Entschädigung als auch eine Wiedergutmachung auf andere Weise insbesondere in Form der Feststellung einer Überlänge für Zeiten bis zum tatsächlichen Rügezeitpunkt ausgeschlossen (Bestätigung von BSG vom 5.5.2015 - B 10 ÜG 8/14 R = SozR...
1. Die Nichtigkeit der das Betreuungsgeld regelnden Vorschriften schließt einen Anspruch auf diese Leistung aus. 2. Ein die Durchbrechung des Nichtigkeitsgrundsatzes rechtfertigendes Vertrauen kann lediglich im Falle einer unanfechtbaren positiven bescheidmäßigen Betreuungsgeldgewährung vorliegen.
Für eine im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch stehende Streitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Rechtsweg vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Hamburg vom 25. Februar 2015 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
Urteile
Bundessozialgericht
B 6 KA 23/15 B
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