Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Die vom Senat aufgestellten Grundsätze zum Schutz der Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz gelten für Honorarverteilungsregelungen jeder Art. Klar vorhersehbaren Auswirkungen einer Regelung ist auch bei Anfangs- und Erprobungsregelungen Rechnung zu tragen. Sonderregelungen zum Schutz unterdurchschnittlich abrechnender Praxen sind im Honorarverteilungsvertrag zu treffen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 1/09 R
1. Regressbescheide, die gegen eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) gerichtet sind, kann auch ein Mitglied dieser Praxis anfechten. 2. Die Einhaltung einer in der Prüfvereinbarung normierten Frist für Prüfanträge der Krankenkassen ist nicht Voraussetzung der Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses, der nur innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Jahren festgesetzt werden darf. 3. Die Verordnung von Rezepturarzneimitteln im Rahmen einer Behandlungsmethode, für die keine...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 37/08 R
Bei Aufrechnungen gegen vertragsärztliche Honoraransprüche bestimmen der Abschluss des Quartals sowie die Vorlage der vertragsärztlichen Abrechnung und nicht der Termin der Wirksamkeit des Honorarbescheids den für die insolvenzrechtliche Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/08 R
1. Vorfragen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale haben, sind eigenständiger Klärung - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - zugänglich. 2. Der Bewertungsausschuss ist nicht verpflichtet, für alle Arztgruppen die Einführung von Regelleistungsvolumina vorzuschreiben. 3. Die Nichteinbeziehung der Nephrologen ist wegen Besonderheiten bei der Erbringung von Dialyseleistungen nicht zu beanstanden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/08 R
1. Für Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gegen diesen sind die sozialgerichtlichen Spruchkörper für das Vertragsarztrecht zuständig (Fortführung von BSG vom 6.5.2009 - B 6 A 1/08 R = BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr 2 und Abgrenzung zu BSG vom 12.8.2009 - B 3 KR 10/07 R = BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr 4). 2. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kann die Wirksamkeit von Richtlinien des GBA nur dann gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/09 R
Die Rahmenfrist, die für die Berechnung der für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erforderlichen Vorversicherungszeit maßgebend ist, endet mit dem Zeitpunkt des Rentenbeginns, wenn der Rentenversicherungsträger wegen der Geschäftsunfähigkeit und der zunächst fehlenden gesetzlichen Vertretung des Rentners einen früheren Zeitpunkt der Rentenantragstellung für den Rentenbeginn zugrunde legt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 20/08 R
2010-01-27
BSG 12. Senat

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  3. B 12 R 2/09 R
Ein Anspruch auf Krankenhilfe nach § 40 SGB 8 schließt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5, die das Fehlen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall voraussetzt, aus.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/09 R
Ein auf Grund eines kommunalen Wahlamts ehrenamtlich beschäftigter stellvertretender Landrat in Bayern gehört zu dem Personenkreis "ehrenamtlicher Beigeordneter", der in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 3/09 R
Zu den nach der Satzung einer Krankenkasse beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwillig Versicherten, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, gehört auch eine Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag (Anschluss an BSG vom 6.9.2001 - B 12 KR 5/01 R = SozR 3-2500 § 240 Nr 40).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 28/08 R